In Deutschland und auch in anderen Ländern wird es mit 5G sogenannte „nichtöffentliche“ Frequenzbereiche geben, die nur die Industrie nutzen kann. Dass es diese Option gibt, geht in Deutschland auf eine Regelung der Bundesnetzagentur zurück. Die für die Vergabe der 5G-Frequenzen verantwortliche Behörde hat einen Teil des Frequenzspektrums explizit für Industrieanwendungen und andere lokale Anwendungen reserviert. Das Band zwischen 3,7 und 3,8 Gigahertz soll nicht Bestandteil der bundesweiten Ausschreibung werden, sondern wird im zweiten Halbjahr 2019 direkt an sich bewerbende Institutionen vergeben.
Die Anforderungen der Industrie an die Netzqualität sind hoch: Sie muss für die Fabrik der Zukunft sehr gut und von den herkömmlichen öffentlichen Mobilfunknetzen entkoppelt sein, um sicher, autonom und leistungsfähig zu sein. Wie die lokalen Netze künftig betrieben werden, wird aktuell zwischen allen beteiligten Stakeholdern erarbeitet.