Hinweisgebersystem
Die Einhaltung von Gesetzen, insbesondere das Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, von Vorschriften und internen Richtlinien hat bei WAGO höchste Priorität. Nur wenn diese Regelungen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern, sowie Dritten abwenden und unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Natur gerecht werden. Fehlverhalten muss deshalb frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.
Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regel- und Rechtsverstöße hinzuweisen. Dies gilt bei Verdacht auf:
- Bestechung, Korruption
- Betrug jeglicher Art und Unterschlagung
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
- Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Exportkontrollen
- Steuerrecht
- Verstöße gegen den ZVEI-VDMA Code of Conduct
Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen auf den Hinweisgeber. Wir bitten Sie, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen und nur Informationen zu übermitteln, bei denen Sie nach bestem Wissen sicher sind, dass diese zutreffen.
Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass dieser so konkret wie möglich ist und dass die Beschreibung auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann.
Hilfreich ist es, wenn Ihre Hinweise die fünf W-Fragen berücksichtigen:
- Wer …?
- Was …?
- Wann …?
- Wie …?
- Wo …?
Weitere Informationen zum Hinweisgebermanagement, die Rückmeldungen an den Hinweisgeber und Schutz des Hinweisgebers finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.