Das bisschen Elektrik mach‘ ich selbst. Mit dieser Einstellung treffen Elektroprofis besonders bei Service-Arbeiten wie Reparaturen in privaten Wohnhäusern häufig auf die Arbeit von Laien. Dabei steht fest: Elektroinstallation ist eine Profi-, und keine Amateurliga. Doch wie können Elektroprofis auf die Marke Eigenbau reagieren? Volker Kuhlmann, technischer Kundenberater ELECTRICAL INTERCONNECTIONS bei WAGO, nennt die gesetzliche Grundlage und gibt Tipps.
Das Material ist kein Problem
„Wenn Laien im privaten Bereich elektrische Hausinstallationen vornehmen, besteht nicht nur die Gefahr, dass sie viel verkehrt machen, sondern auch, dass sie damit das eigene Leben und das anderer riskieren“, warnt Volker Kuhlmann. Doch wie kommen ungelernten Elektriker eigentlich an das passende Material? „Neben dem Vertrieb über den Elektrogroßhandel an Elektrofachkräfte sind WAGO Produkte auch über andere Vertriebswege für jedermann erhältlich“ – im Baumarkt oder Internet.
Die gesetzliche Grundlage
Deshalb weist WAGO darauf hin, dass das Arbeiten an der Elektrik durch Laien grundsätzlich verboten sei. „Das Verbot erstreckt sich über die gesamte Hauselektrik und beinhaltet auch das Auswechseln von Betriebsmitteln wie zum Beispiel Steckdosen und Schalter. Da spielt es keine Rolle, dass man das entsprechende Material über den freien Handel erworben hat“, stellt Kuhlmann klar. In diesem Zusammenhang beruft er sich auf den §13 der Niederspannungsanschlussverordnung – kurz NAV.
NAV – Paragraph 13
NAV ist die Abkürzung für die Niederspannungsanschlussverordnung. Es ist eine bundesweite Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung.
Der Paragraph 13 behandelt „Elektrische Anlage“. §13, Abschnitt 2 besagt: „[...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. [...]
Quelle: Bundesamt für Justiz
Hinweis an die Verantwortlichen
Die gesetzliche Grundlage ist das eine, doch die Realität eine andere. „Es ist empfehlenswert, den Betreiber der Anlage, zum Beispiel den Vermieter, darauf aufmerksam zu machen und die elektrische Anlage stillzulegen, um etwaigen Schadenersatzforderungen sowie Personen- und Sachschäden entgegenzuwirken“, rät Volker Kuhl¬mann. Wird die Anlage nicht stillgelegt, sollte zumindest schriftlich dokumentiert sein, dass man darauf hingewiesen hat. Um das von vornherein zu vermeiden, zeigt auch folgender Hinweis oftmals Wirkung: „Wenn ein Schaden nachweislich durch eine fehlerhafte Elektroinstallation des Laien entsteht, ist eine Übernahme durch dessen Versicherung nicht gewährleistet.“
Was dürfen Elektrolaien selbst machen?
Aus dem Blickwinkel ambitionierter Heimwerker stellt sich die Frage, welche Arbeiten Laien dann selbst durchführen dürfen und wann sie den Profi hinzuziehen sollten. Konkrete Antworten und Arbeiten für Elektro-Laien wie Leuchtmittel wechseln oder Abzweigdosen setzen, führt eine Versicherungsgesellschaft in diesem Blog-Artikel auf.
Wer haftet bei Verstoß?
Wird gegen die Verordnung verstoßen, droht einem nichts, nicht einmal ein Bußgeld – solange nichts passiert. „Wenn es aber durch falsche Installation zu einer Überlastung mit Kabel- und Wohnungsbrand kommt oder eine Person einen Stromschlag erleidet, dann ist der Laie dafür haftbar“, sagt Volker Kuhlmann.