ATEX − europäische Richtlinie, weltweit anerkannt
Die ATEX-Richtlinie gilt für alle Produkte, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden und ist für alle EG-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Sie umfasst die ATEX-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137). Ausgearbeitet wird die ATEX-Richtlinie von der „Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission“ deren Mitgliedsstaaten, der europäischen Industrie, der CEN und CENELEC sowie den benannten Stellen (Notified Bodies) wie zum Beispiel BAM, PTB und TÜV.
Die Produktrichtlinie richtet sich an Hersteller und regelt das Inverkehrbringen von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Das Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz von Menschen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder sich dort aufhalten. Die dort aufgeführten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sind vom Hersteller einzuhalten und durch das Konformitätsbewertungsverfahren mit EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen nachzuweisen. Bei der Betriebsrichtlinie 1999/92/EG hingegen liegt der Fokus auf den Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sein könnten. Die Richtlinie enthält wichtige Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen, die der Betreiber bzw. Arbeitgeber umzusetzen hat.