Sicher unter Tage
Seit der Einführung der Europäischen Richtlinien sind Hersteller angehalten, ihre für den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehenen Produkte mit dem CE Zeichen und einer entsprechenden Konformitätserklärung zu versehen. Diese rechtliche Forderung ergibt sich aus dem Artikel 114, der zurzeit gültigen Europäischen Verträge. Für Maschinen bedeutet das, dass sie in erster Linie der Maschinenrichtlinie – 2006/42/EG – genügen müssen. Sollen sie in explosionsgefährdeten Bereichen wie im Steinkohlenbergbau unter Tage zum Einsatz kommen, müssen sie zudem der Explosionsschutzrichtlinie – 2014/34/EU – entsprechen. Dadurch soll verhindert werden, dass möglicherweise vorhandenes Grubengas – Methan – durch den Einsatz der Maschine entzündet werden kann. Der Hersteller hat dazu sicherzustellen, dass von der Maschine keine Zündgefahren ausgehen.
Die Vorteile des WAGO-I/O-SYSTEM 750 in der eigensicheren Ausführung:
- feldbusunabhängig, flexibel und robust
- verfügt über sämtliche international relevanten Zulassungen
- die geringe Baugröße begünstigt den Einsatz auf begrenztem Raum