So lange Autohersteller ihren Kunden über eine eigene Ladeinfrastruktur kostenfrei Strom zur Verfügung stellen, hat eine kilowattstundengenaue Abrechnung für Nutzer nicht die oberste Priorität. Getreu dem Sprichwort vom geschenkten Gaul wird bei Preisen oder exakten Verbrauchsdaten nicht genau hingeschaut. Das ändert sich, sobald für die bezogene Energie Geld verlangt wird. So müssen Ladesäulen in Deutschland über Zähler verfügen, die eichrechtskonform sind. Das gilt nicht nur für Ladestationen von Elektrofahrzeugen, sondern auch bei der Netzeinspeisung von Solarstrom oder bei Submetering-Kontrakten beispielsweise im Einzelhandel: Wo immer Energie abgerechnet wird, sind geeichte Zähler einzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbrauchsabrechnungen rechtskonform sind.
Die Grundlage hierfür setzt die MID-Richtlinie 2014/32/EU. Die sogenannte Messgeräterichtlinie (Measuring Instruments Directive – MID) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die vielen Aspekte des gesetzlichen Messwesens aller EU-Staaten harmonisieren soll. Dies gilt EU-weit für alle Arten von Messgeräten, vom Wasserzähler über elektrische Wirkverbrauchszähler bis hin zu Waagen oder Taxametern. Die MID stellt grundlegende Leistungsanforderungen an Messgeräte, Anforderungen bis zur ersten Inbetriebnahme und sie regelt Pflichten der Hersteller. Energiezähler mit MID-Zertifizierung von WAGO bieten neben einer Eichrechtskonformität aber auch weitere Vorteile, die anhand von vier Anwendungsbeispielen gezeigt werden.