Schaltnetzgeräte liefern sekundärseitig eine Gleichspannung, mit der Verbraucher in Steuerstromkreisen wie Steuerungen, Bedien- und Anzeigegeräte, Hilfsrelais usw. versorgt werden. Auch in diesen Steuerstromkreisen besteht die Forderung nach einem Leitungsschutz und ggf. auch einem Geräteschutz, wenn der Verbraucher kein eigenes Schutzorgan integriert hat. Daneben gibt es noch die Forderung der Maschinenbaurichtlinie EN 60204, gefahrbringende Erdschlüsse in Steuerstromkreisen zu erkennen und binnen 5 Sekunden abzuschalten.
Der Überstromschutz in primär getakteten Schaltnetzgeräten reagiert sehr schnell auf ausgangsseitig auftretende Überströme. Soll eine selektive Absicherung einzelner Strompfade auf der Sekundärseite erfolgen, so erweisen sich Schmelzsicherungen oder konventionelle Leitungsschutzschalter oft als wirkungslos, wenn nicht das Netzgerät kurzzeitig einen hohen Überstrom liefern kann.
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