3.1 Die Ausfuhr bestimmter Informationen, Software und Dokumentationen kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes oder Endverbleibs – einer Genehmigungspflicht unterliegen. Die von WAGO auf der WAGO Website bereitgestellten Informationen und Software sind nur für Nutzer in den Ländern und für Personen, Organisationen, Vereinigungen bestimmt, die die jeweils gültigen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere auch hinsichtlich des Verwendungszwecks, einhalten und auf Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft oder der Vereinten Nationen nicht gelistet sind, d. h. gegen die kein Embargo besteht.
3.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung der WAGO Website sowie bei einer Weitergabe der von WAGO bereitgestellten Informationen, Software und Dokumentation an Dritte oder durch das Bereitstellen sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit von WAGO bereitgestellten Informationen, Software und Dokumentation, alle anwendbaren nationalen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften, einschließlich aller europäischen oder US-amerikanischen Sanktionslisten (zusammen: Exportkontrollvorschriften) zu beachten und einzuhalten. In jedem Fall hat er bei einer solchen Weitergabe die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten, deren Kenntnisverschaffung dem Nutzer obliegt.
3.3 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Exportvorschriften auch dann gelten, wenn die Informationen über Kommunikationsnetze (z. B. per E-Mail oder File-Transfer) ins Ausland übertragen werden.
3.4 Der Nutzer wird vor einer solchen Weitergabe insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass
- solche von WAGO bereitgestellte Informationen, Software und Dokumentation nicht für eine verbotene bzw. genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind, es sei denn, etwaig erforderliche Genehmigungen liegen vor;
- die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend den Geschäftsverkehr mit dort genannten Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden.
3.5 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch WAGO erforderlich, wird der Nutzer WAGO nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von WAGO bereitgestellten Informationen, Software und Dokumentation sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
3.6 Der Nutzer stellt WAGO von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber WAGO wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Nutzer geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller WAGO in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
3.7 Der Zugriff auf Informationen, Software und Dokumentationen auf der WAGO Website darf nur erfolgen, wenn sie der oben genannten Prüfung und Sicherstellung entsprechen und keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen; anderenfalls ist WAGO nicht zur Leistung verpflichtet.